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Der Unternehmer hat grundsätzlich dafür zu sorgen, dass die elektrischen Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), gem. DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) und nach den anerkannten Regeln der Technik, prüft. Um Ihnen die höchstmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten, werden alle Prüfungen mittels einer professionellen Prüfsoftware abgebildet.

Die für den Betreiber erforderlichen Prüfungen werden ausschließlich von regelmäßig geschultem und gemäß TRBS 1203 befähigten Personal, durchgeführt.