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In der DGUV Vorschrift 3 ist geregelt, wie und in welchen Intervallen elektrische Anlagen, elektrische Betriebsmittel und nichtelektronischen Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen geprüft werden. Diese Prüfungen dürfen nur durch durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden oder durch externe Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK). Laut DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist jedes Unternehmen mit elektronischen Arbeitsmitteln und Anlagen dazu verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen auf Ihre Betriebssicherheit zu prüfen. Dies soll sowohl den Unternehmer aber auch Mitarbeiter und Kunden vor Schaden schützen